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Уважаемые российские коллеги


Сообщений в теме: 103

#1 vithaupt

vithaupt
  • ЮрКлубовец-кандидат
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Отправлено 08 June 2010 - 19:51

буду очень благодарен за корректировки и критику русского текста содержания (см.приложение).
Указания на не верно использованные русские правовые термины, понятия, безсвязные или бессмысленные, непонятные российскому юристу сочетания терминов, а так же насмешки, подколки и т.д. - приветствуются !!! (с цитатой страницы и строки)
  • 0

#2 Lbp

Lbp
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Отправлено 09 June 2010 - 12:33

vithaupt
А Вы, батенька, кхм... наглец.
  • 0

#3 Alxhom

Alxhom

    атэц-гираин

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Отправлено 09 June 2010 - 12:39

vithaupt
за такое ващета деньги плотют... или у немчуры эт не принято?
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#4 vennen

vennen
  • продвинутый
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Отправлено 09 June 2010 - 13:01

Ха-ха, а в поделии чувак копирайты понаставил свои.
И для нормального ответа (оплачиваемого) не мешало бы не в PDF, а хотя бы в ODT выложить текстик, господин копираст.
  • 0

#5 vithaupt

vithaupt
  • ЮрКлубовец-кандидат
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Отправлено 09 June 2010 - 16:10

наглец.


почему?

Добавлено немного позже:

за такое ващета деньги плотют


... а у вас есть? ...не верю :D


ладно ребята, мне ваши емоции не нужны, пишите по существу, 41 скачиваний за 1 день ...

Сообщение отредактировал vithaupt: 09 June 2010 - 16:14

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#6 jedi

jedi
  • ЮрКлубовец
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Отправлено 09 June 2010 - 16:16

vithaupt

ладно ребята, мне ваши емоции не нужны, пишите по существу, 41 скачиваний за 1 день ...

Так ведь чисто поржать :D
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#7 Bistrov Den

Bistrov Den

    организатор электронных торгов

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Отправлено 09 June 2010 - 16:30

Указания на не верно использованные русские правовые термины, понятия, безсвязные или бессмысленные, непонятные российскому юристу сочетания терминов, а так же насмешки, подколки и т.д. - приветствуются !!! (с цитатой страницы и строки)

это ж практически 100% текста, батенька :D :D :D
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#8 пани Лиза

пани Лиза
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Отправлено 09 June 2010 - 16:45

vithaupt

не верно использованные русские правовые термины

а что, по ссылке есть верно использованные российские правовые термины? :D не нашла! :D
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#9 Ludmila

Ludmila

    Матерь-убийца ФАКов (с) Падра

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Отправлено 09 June 2010 - 16:47

пани Лиза, Лиз, много там прикольного? А то у меня файл не грузится...
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#10 L'dinka

L'dinka

    Хрустальное сердечко (с) Прима пакасна (мерзкий старикашка)

  • молодожён
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Отправлено 09 June 2010 - 16:47

vithaupt

мне ваши емоции не нужны, пишите по существу

по существу :D
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#11 пани Лиза

пани Лиза
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Отправлено 09 June 2010 - 16:49

Ludmila

Лиз, много там прикольного?

прикольного - ничего, имхо... я ваще не поняла, откель термины надерганы и русский ли там ваще язык )))

Сообщение отредактировал пани Лиза: 09 June 2010 - 16:51

  • 0

#12 Ludmila

Ludmila

    Матерь-убийца ФАКов (с) Падра

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Отправлено 09 June 2010 - 16:50

А мне существо жалко... Если я по нему писать буду, ему же больно может быть, оно же живое... Ну и в любом случае, наверное, существу будет неприяно, что по нему кто-то пишет!
Спасём существо от проставления на нём каких-то надписей!
  • 0

#13 пани Лиза

пани Лиза
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Отправлено 09 June 2010 - 16:50

пример: "обширный устав зарегистрированного идеального общества" - :D
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#14 Ludmila

Ludmila

    Матерь-убийца ФАКов (с) Падра

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Отправлено 09 June 2010 - 16:51

пани Лиза, а, ясно! Надо будет дома глянуть. ;)


Добавлено немного позже:

обширный устав зарегистрированного идеального общества" - 

:D :D :D :D :D :D
Аааааа!!!!!! :D :D :D :D :D :D :umnik: :dont: ;) ;)
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#15 KblCb

KblCb
  • ЮрКлубовец
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Отправлено 09 June 2010 - 16:53

Прикрепленные файлы
  BGB_HGB_u_a_Formulare.pdf ( 201.97 килобайт ) Кол-во скачиваний: 50



А это вообще чито?
  • 0

#16 Malingerer

Malingerer
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Отправлено 09 June 2010 - 16:55

"А немцы там торговать будут? - Какие немцы? Причем здесь немцы?" (с) фильм "Брат" :D
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#17 reveg

reveg
  • ЮрКлубовец
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Отправлено 09 June 2010 - 17:00

Дарение участка при условии использования и с условием передачи по наследству

:D
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#18 vithaupt

vithaupt
  • ЮрКлубовец-кандидат
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Отправлено 09 June 2010 - 18:08

обширный устав зарегистрированного идеального общества" -

lol.gif lol.gif lol.gif lol.gif lol.gif lol.gif
Аааааа!!!!!! lol.gif lol.gif lol.gif lol.gif lol.gif lol.gif lol.gif lol.gif lol.gif lol.gif


Вот вам текст, девочки, как бы Вы назвали этот шаблон по-русски?
у Вас есть соответствие?

Ausführliche Satzung eines eingetragenen Idealvereins

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
(1) Der Verein führt den Namen „XY Sportverein“. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung lautet der Name „XY Sportverein e.V.“

(2) Der Verein hat seinen Sitz in (Ort).

(3) Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.


§ 2 Zweck, Gemeinnützigkeit
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung des .......Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Errichtung von ..... und die Förderung .....verwirklicht.

(2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(3) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

(4) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde (Ort), die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.


§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die das ....Lebensjahr vollendet hat.

(2) Auf Vorschlag des Vorstands kann die Mitgliederversammlung Ehrenmitglieder auf Lebenszeit ernennen.

(3) Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag, der an den Vorstand zu richten ist. Bei Minderjährigen ist der Antrag auch von deren gesetzlichen Vertretern zu unterschreiben. Diese müssen sich durch gesonderte schriftliche Erklärung zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge für den Minderjährigen verpflichten.

(4) Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Bei Ablehnung des Antrags ist er nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe für die Ablehnung mitzuteilen.

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Ausschluss, Streichung von der Mitgliederliste oder Austritt aus dem Verein.

(2) Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstands. Bei Minderjährigen ist die Austrittserklärung durch die gesetzlichen Vertreter abzugeben. Der Austritt kann nur zum Ende eines Geschäftsjahres erklärt werden, wobei eine Kündigungsfrist von zwei Monaten einzuhalten ist.

(3) Ein Mitglied kann durch Beschluss des Verwaltungsrats von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen oder von Umlagen im Rückstand ist. Die Streichung darf erst beschlossen werden, wenn nach der Absendung der zweiten Mahnung zwei Monate verstrichen sind und in dieser Mahnung die Streichung angedroht wurde. Der Beschluss des Verwaltungsrats über die Streichung muss dem Mitglied mitgeteilt werden.

(4) Ein Mitglied kann durch Beschluss des Verwaltungsrats aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt. Vor der Beschlussfassung muss der Verwaltungsrat dem Mitglied Gelegenheit zur mündlichen ....
an die Mitgliederversammlung einlegen. Die Berufung ist innerhalb eines Monats nach Zugang des Beschlusses beim Vorstand einzulegen. Der Vorstand hat binnen eines Monats nach fristgemäßer Einlegung der Berufung eine Mitgliederversammlung einzuberufen, die abschließend über den Ausschluss entscheidet.
§ 5 Mitgliedsbeiträge
(1) Bei der Aufnahme in den Verein ist eine Aufnahmegebühr zu zahlen. Außerdem werden von den Mitgliedern Jahresbeiträge erhoben. Zur Finanzierung besonderer Vorhaben können Umlagen bis zur doppelten Höhe des Jahresbeitrags erhoben werden.

(2) Höhe und Fälligkeit von Aufnahmegebühren, Jahresbeiträgen und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.

(3) Ehrenmitglieder sind von der Pflicht zur Zahlung von Beiträgen und Umlagen befreit.

(4) Der Vorstand kann in geeigneten Fällen Gebühren, Beiträge und Umlagen ganz oder teilweise erlassen oder stunden.

§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder
(1) Die Mitglieder sind berechtigt, die Einrichtungen und Anlagen des Vereins zu benutzen und in den Abteilungen des Vereins ... sowie an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.

(2) Die Mitglieder haben im Rahmen ihrer Betätigung im Verein die vom Verwaltungsrat erlassenen .... zu beachten.

§ 7 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind der Vorstand, der Verwaltungsrat und die Mitgliederversammlung.

§ 8 Vorstand
(1) Der Vorstand des Vereins iSv. § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.

(2) DerVereinwirddurchzweiMitgliederdesVorstandesvertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über EUR 5000,– die Zustimmung des Verwaltungsrats erforderlich ist.

§ 9 Zuständigkeit des Vorstands
Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Organ des Vereins übertragen sind. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:

a) Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der Tagesordnung;

b ) Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung und des Verwaltungsrats;

c) Vorbereitung des Haushaltsplans, Buchführung, Erstellung des Jahresberichts;

d) Beschlussfassung über die Aufnahme von Mitgliedern.

§ 10 Wahl und Amtsdauer des Vorstands
(1) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren, gerechnet von der Wahl an, gewählt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstands im Amt. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen. Zu Vorstandsmitgliedern können nur Mitglieder des Vereins gewählt werden. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt eines Vorstandsmitglieds.

(2) Scheidet ein Mitglied des Vorstands vorzeitig aus, so kann der Vorstand für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen einen Nachfolger wählen.

§ 11 Sitzungen und Beschlüsse des Vorstands
(1) Der Vorstand beschließt in Sitzungen, die vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom Stellvertretenden Vorsitzenden, einberufen werden; die Tagesordnung braucht nicht angekündigt zu werden. Die Einberufungsfrist beträgt 10 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung folgenden Tag.

(2) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei seiner Mitglieder anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die des Stellvertretenden Vorsitzenden.

(3) Der Vorstand kann im schriftlichen Verfahren beschließen, wenn alle Vorstandsmitglieder dem zustimmen.

§ 12 Verwaltungsrat
(1) Der Verwaltungsrat besteht aus den Mitgliedern des Vorstands, dem ....wart, dem Jugendwart und den Abteilungsleitern (vgl. § 18). Der ...wart und der Jugendwart werden in gleicher Weise wie Vorstandsmitglieder gewählt.

(2) Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Mitglieder, darunter zwei Mitglieder des Vorstands, anwesend sind. Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die des Stellvertretenden Vorsitzenden. Für die Sitzungen und Beschlüsse des Verwaltungsrats gilt § 11 der Satzung entsprechend.

§ 13 Zuständigkeit des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat ist für folgende Aufgaben zuständig:

(1) Aufstellung des Haushaltsplans für das Geschäftsjahr;

(2) Beschlussfassung über Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über EUR 5000,– (vgl. § 8 Abs. 2);

(3) Erlass von ...-, Spiel- und Hausordnungen, die nicht Bestandteil der Satzung sind;

(4) Beschlussfassung über die Streichung von Mitgliedern.

§ 14 Mitgliederversammlung
(1) In der Mitgliederversammlung hat jedes volljährige Mitglied eine Stimme.

Zur Ausübung des Stimmrechts kann ein anderes Mitglied schriftlich bevollmächtigt werden. Die Bevollmächtigung ist für jede Mitgliederversammlung gesondert zu erteilen; ein Mitglied darf jedoch nicht mehr als drei fremde Stimmen vertreten.

(2) Die Mitgliederversammlung ist für folgende Angelegenheiten zuständig:

a) Genehmigung des vom Verwaltungsrat aufgestellten Haushaltsplans für das nächste Geschäftsjahr; Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands; Entlastung des Vorstands;

b)Festsetzung der Aufnahmegebühren, Mitgliedsbeiträge und Umlagen (§ 5);

c) Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstands, des Sportwarts und des Jugendwarts;

d) Beschlussfassung über Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins;

e) Beschlussfassung über die Berufung gegen einen Ausschließungsbeschluss des Verwaltungsrats;

f) Ernennung von Ehrenmitgliedern.

§ 15 Einberufung der Mitgliederversammlung
(1) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich im ersten Quartal statt. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekannt gegebene Adresse gerichtet ist. Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest. Die EinberufungderMitgliederversammlungkannauchdurchVeröffentlichunginder(Lokalzeit­ung) erfolgen; hierbei ist ebenfalls eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Tag nach der Veröffentlichung einzuhalten.

(2) Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor einer Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eine Ergänzung der Tagesordnung beantragen. Der Versammlungsleiter hat zu Beginn der Mitgliederversammlung die Ergänzung bekannt zu geben.

(3) Über Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die in Mitgliederversammlungen gestellt werden, beschließt die Versammlung.

§ 16 Außerordentliche Mitgliederversammlung
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn ein Zehntel der Mitglieder dies beim Vorstand schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt.

§ 17 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom Stellvertretenden Vorsitzenden oder dem Schatzmeister geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, bestimmt die Versammlung den Versammlungsleiter. Bei Wahlen kann die Versammlungsleitung für die Dauer des Wahlganges und der vorhergehenden Diskussion einem Wahlausschuss übertragen werden. Der Versammlungsleiter bestimmt einen Protokollführer.

(2) Die Art der Abstimmung bestimmt der Versammlungsleiter. Die Abstimmung muss schriftlich durchgeführt werden, wenn ein Drittel der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder dies beantragt.

(3) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Viertel sämtlicher Vereinsmitglieder anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit ist der Vorstand verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen eine zweite Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen; diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen.

(4) Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen; Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen. Zur Änderung der Satzung ist jedoch eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen gültigen Stimmen, zur Auflösung des Vereins eine solche von neun Zehnteln erforderlich. Eine Änderung des Zwecks des Vereins kann nur mit Zustimmung von neun Zehnteln aller Mitglieder beschlossen werden. Die schriftliche Zustimmung der in der Mitgliederversammlung nicht erschienenen Mitglieder kann gegenüber dem Vorstand nur innerhalb eines Monats erklärt werden.

(5) Bei Wahlen ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Hat niemand mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten, so findet zwischen den beiden Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten haben, eine Stichwahl statt. Gewählt ist dann derjenige, der die meisten Stimmen erhalten hat. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das von dem Versammlungsleiter zu ziehende Los.

(6) Über Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom jeweiligen Schriftführer zu unterzeichnen ist.

§ 18 Abteilungen
(1) Der Verein hat folgende Abteilungen: Hockey, Tennis, Fechten.

(2) Die Abteilungen werden jeweils von den Mitgliedern gebildet, die eine der im Verein vertretenen ... arten ausüben. Mitglieder können mehreren Abteilungen angehören. Sie haben die Zugehörigkeit zu einer Abteilung gegenüber einem Mitglied des Vorstands schriftlich zu erklären.

(3) Mindestens einmal jährlich findet eine Abteilungsversammlung statt, bei der für jede Abteilung ein Abteilungsleiter sowie ein Stellvertretender Abteilungsleiter zu wählen bzw. neu zu wählen sind.

(4) Für die Einberufung der Abteilungsversammlung gilt § 15 entsprechend.

§ 19 Auflösung des Vereins
(1) Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von neun Zehnteln der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden (§ 17 Abs. 4).

(2) Falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der Vorsitzende und der Stellvertretende Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.

(3) Das nach Beendigung der Liquidation vorhandene Vermögen fällt an die Gemeinde (Ort) (§ 2 Abs. 4).

(Ort, Datum)
(Unterschriften der Gründungsmitglieder)

... и да не устанет мечущий бисер... и да вознаградится блеск его...
амeн

Сообщение отредактировал vithaupt: 09 June 2010 - 18:10

  • 0

#19 Lbp

Lbp
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Отправлено 09 June 2010 - 18:15

vithaupt
Возьмите какой-нить типовой устав НКО и сравнивайте. Я вот вполне даж владею на этом уровне немецким.
Но фигли я Вам буду переводить и подсказывать.Как говорили в моем деццве, ищите негра в другом ауле.

Добавлено немного позже:
Давайте, я попрошу у отцап-основателя Вашег ауфлозунга, а? Надоели уже.
  • 0

#20 Gemüt

Gemüt
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Отправлено 09 June 2010 - 18:18

vithaupt
Уважемый, а не могли бы Вы использовать при выкладывании нижнего белья тег spoiler?

Сообщение отредактировал Gemüt: 09 June 2010 - 18:18

  • 0

#21 Alxhom

Alxhom

    атэц-гираин

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Отправлено 09 June 2010 - 18:20

это чо за гитлеркапут здеся?
  • 0

#22 Lbp

Lbp
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Отправлено 09 June 2010 - 18:20

Gemüt
Тогда никто не будет знать слово ауфлозунг! :D
  • 0

#23 SaleN

SaleN
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Отправлено 09 June 2010 - 18:23

vithaupt

... и да не устанет мечущий бисер

а вот на эту маленькую ремарочку к обширному немецкому тексту внимания никто не обратил, похоже... Пока не обратил.
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#24 vithaupt

vithaupt
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Отправлено 09 June 2010 - 18:25

Я вот вполне даж владею на этом уровне немецким.


Dann können wir gleich fortfahren, also:
- wir brauchen keine Übersetzung, da wir selbst 4 Sprachen beherrschen. Hier suche ich Hilfe von russischen Kollegen uns stosse immer wieder auf Emotionen.
- wenn keiner hier inhaltlich unterstützen kann, dann braucht man auch nicht zu kritisieren.

Was ist "НКО" und wo kann ich es finden?

Kollegiale Grüsse
VH
  • 0

#25 Gemüt

Gemüt
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Отправлено 09 June 2010 - 18:26

Lbp

Тогда никто не будет знать слово ауфлозунг!

Это типа "геен нах гезенваген отныни и вавеки виков! Аминь!"[???] :D :D
SaleN
Ну что Вы переживаете? У российских юристов крепкие руки - метать не устанут :D :D

Сообщение отредактировал Gemüt: 09 June 2010 - 18:26

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